Aktuelles aus Bempflingen: Gemeinde Bempflingen

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Aktuelles aus Bempflingen

Grundsteuer nur noch einmal im Jahr bezahlen

Erstelldatum06.09.2023

Vielleicht haben Sie sich auch schon über Ihre Kontoführungsgebühren geärgert - jede Buchung kostet extra!

Vielleicht haben Sie sich auch schon über Ihre Kontoführungs­gebühren geärgert - jede Buchung kostet extra! Bei Steuern ist das besonders ärgerlich, vor allem wenn es sich um kleinere Beträge handelt.

Bei der Grundsteuer, die eigentlich in 4 gleichen Raten zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig ist, kann man Abhilfe schaffen: Es besteht die Möglichkeit, die Grundsteu­er zum 1. Juli eines Jahres in einem Betrag zu entrichten. Pro Jahr fällt dann nur noch eine statt vier Buchungen auf dem Konto an.

Der dafür notwendige Antrag muss bis spätestens 30. Septem­ber bei der Gemeindekasse eingegangen sein, für 2024 und Folgejahre also bis zum 30. September 2023.

Dieser Antrag gilt dann auch für die künftigen Jahre bis auf Widerruf.Es muss nicht jedes Jahr ein neuer Antrag gestellt werden!

Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, verwen­den Sie bitte den untenstehenden Abschnitt und schicken ihn ausgefüllt an das Rathaus zurück.

 

Wichtig: Geben Sie bitte unbedingt das Buchungszeichen an. Es ist auf Ihrem Steuerbescheid aufgedruckt.

 

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Absender:

 

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Grundsteuer-Jahreszahler

  

Ich/Wir stelle/n hiermit den Antrag, ab dem nächsten Jahr die Grundsteuer in einem Betrag zum 1. Juli an die Gemeindekasse zu entrichten. Sollte/n ich/wir ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, bitte/n ich/wir um Abbuchung in einem Betrag zum 1. Juli eines Jahres.

 

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Buchungszeichen (bitte unbedingt angeben)

     

Bempflingen, den .........................................                                                                            

                                                                                                                          Unterschrift

  

SEPA-Lastschriftmandat

 

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