Bebauungspläne: Gemeinde Bempflingen

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Hauptbereich

Bebauungspläne

Bebauungspläne der Gemeinde Bempflingen

Das Landratsamt Esslingen hat im Rahmen des Inspire-Projekts unsere Bebauungspläne aufgenommen und eine Karte mit den Bebauungsplänen der Gemeinde Bempflingen erarbeitet.

Hier gelangen Sie zu den Bebauungsplänen

Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan „Obere Au II“: öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Bempflingen hat am 23.04.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Obere Au II“ und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan in öffentlicher Sitzung gebilligt sowie beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen.

 

Das Gebiet befindet sich im Süden des Gemeindegebietes zwischen dem Mühlkanal im Westen und der Metzinger Straße (K 1231) im Osten. Im Norden grenzt es an das bestehende Wohngebiet „Obere Au“ und im Süden an die offene Ackerflur an.

 

Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 23.04.2024 maßgebend.

 

Der Planbereich ist im folgenden Planausschnitt dargestellt: hier

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung eines Wohngebietes im Gewann Obere Au geschaffen werden.

Beschleunigte Verfahren (§ 215a BauGB i.V.m. § 13a BauGB und § 13 BauGB)

Der Bebauungsplan wurde bislang gem. § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Am 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass § 13b BauGB unionsrechtswidrig ist und somit nicht mehr angewendet werden kann. Zwischenzeitlich regelt der § 215a BauGB die Beendigung von Bebauungsplanverfahren die nach § 13b BauGB begonnen wurden.

Der vorliegende Bebauungsplan wird in Anwendung des § 215a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Zu dem Bebauungsplan wurde eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt. Dieser ist nun dem Bebauungsplan beigefügt.

Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs.2 BauGB)

Der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung einschließlich der vorliegenden umweltbezogenen Informationen sowie der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung werden vom 06.05.2024 bis einschließlich zum 07.06.2024 (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht.

Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

  • Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung vom 30.09.2022 mit Informationen zu Ablauf, Umfang, Untersuchungsraum, den vorgefundenen Habitatstrukturen im Untersuchungsraum und der Bedeutung dieser für Flor und Fauna, dem zu erwartenden Artenspektrum im Plangebiet und den Einschätzungen der Auswirkungen der Planung auf Flora und Fauna und der Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände sowie Einschätzung und Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise d.h. notwendigen Maßnahmen zum Ausgleich von Lebensraumverlusten.
  • Vorprüfung des Einzelfalls zur Ermittlung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen mit einer überschlägigen Bewertung der Auswirkung der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Arten und Biotope, Boden/Wasser, Klima/Luft sowie Landschaftsbild und Erholung.
  • Umweltbericht zum Bebauungsplan mit Darlegung der Ziele des Umweltschutzes, der Feststellung des aktuellen Zustands und Bewertung der Leistungsfähigkeit von Naturhaushalt und Landschaft, Beschreibung und Bewertung der baubedingten, anlagebedingten und betriebsbedingten Auswirkungen der Planung auf die betroffenen Schutzgüter Mensch (temporäre Beeinträchtigungen durch Lärm u. Schadstoffe während der Bautätigkeiten), Arten und Biotope (Auswirkungen auf geschützte Tierarten der Artengruppe Vögel), Boden/Wasser (Beeinträchtigung durch Bodenversiegelung und Überformung der Böden, Oberflächenwasserabfluss, Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung), Klima/Luft (Auswirkungen auf die Kaltluft- und Frischluftproduktion, Auswirkungen auf das Mikroklima sowie Schadstoffemissionen), Landschaftsbild und Erholung (Auswirkungen auf das Landschaftsbild), Darstellung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich bzw. Kompensation der mit der Umsetzung der Planung einhergehen Eingriffe im Plangebiet, der Ermittlung des verbleibenden Kompensationsdefizits (Bilanzieller Kompensationsüberschuss, Eingriffe werden als ausgeglichen betrachtet).
  • Geräuschimmissionsprognosefür den Bebauungsplan „Obere Au II“ (Bericht Nr. B20656_SIS_01, rw bauphysik, Stand 01.10.2020) mit den Ergebnissen der Untersuchung der Schallimmissionen durch den Verkehr auf der K1231 sowie dem Gewerbelärm eines westlich des Plangebietes befindlichen Gewerbebetriebs und deren Auswirkungen auf das Plangebiet.
  • Baugrundgeologisches Übersichtsgutachten (TerraConcept Consult, Stand November 2018) mit Ergebnissen der Baugrunduntersuchung und Bewertung der Bebaubarkeit des Gebietes.
  • Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen, die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden eingegangen sind:
    • Landratsamt Esslingen mit Hinweisen zu den Grundwasserverhältnissen und zur Bodenqualität, dem Vorkommen geschützter Tier- und Pflanzenarten (Zauneidechse, Dicke Trespe) sowie angrenzender Biotope und deren Ausgleichsbedarf
    • Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau mit Hinweisen zur Geotechnik und dem Aufbau des Baugrundes;
    • Stellungnahmen der Öffentlichkeit mit Hinweisen zum Vorkommen verschiedener Vogelarten (Rotmilan, Schwarzmilan) und Fledermäusen im Plangebiet.
       
  • Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen, die im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden eingegangen sind:
    • Landratsamt Esslingen mit Hinweisen zur Bodenqualität und zum Bodenschutz
    • Regierungspräsidium Stuttgart mit Hinweisen zu einem angrenzenden Biotop
    • Verband Region Stuttgart mit einem Hinweis auf eine Kaltluftproduktionsfläche
    • Stellungnahme der Öffentlichkeit mit Hinweisen auf natürliche Bodenbelastung
 

Die genannten Unterlagen können des Weiteren unter https://www.m-quadrat.cc/downloads.php eingesehen werden. Ebenso kann die Starkregenrisikokarte mit Berücksichtigung des Baugebietes unter https://www.bempflingen.de/leben-wohnen/starkregenrisiko abgerufen werden.

 

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail Adresse rathaus@bempflingen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Sollte eine persönliche Information zur Planung, oder eine mündliche Stellungnahme zur Niederschrift zur Planung gewünscht werden, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Termine sind vorab telefonisch unter 07123 9383-0 zu vereinbaren.

Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus Bempflingen, Metzinger Straße 3, 72658 Bempflingen zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Bempflingen, den 24.04.2024

Welser

Bürgermeister

 

Unterlagen:

Öffentliche Bekanntmachung vom 26.04.2024

Zeichnerischer Teil Bebauungsplan Obere Au II

Textteil Bebauungsplan Obere Au II

Begründung Bebauungsplan Obere Au II

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung

Vorprüfung des Einzelfalls

Umweltbericht

Geräuschimmissionsprognose

Baugrundgeologisches Übersichtsgutachten

Stellungnahme mit umweltbezogenen Informationen vom 25.09.2020

Stellungnahme mit umweltbezogenen Informationen 29.12.2022

Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan „Obere Au II“ Erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB

Der Entwurf des Bebauungsplans „Obere Au II“ wurde vom 07.11.2022 bis einschließlich zum 09.12.2022 öffentlich ausgelegt. Parallel hierzu wurde die Behördenbeteiligung durchgeführt. Im Zuge dieser Beteiligungsrunde hat sich die Notwendigkeit der Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans ergeben.

Der Bebauungsplan wurde in folgenden Punkten geändert oder ergänzt:

  • Nutzungsschablone 3: maximal zulässige Gebäudehöhe sowie Ergänzung Flachdächer
  • Abstufung der zulässigen Gebäudehöhe auf dem nordöstlichen Baugrundstück
  • Neufassung der Zisternenregelung (Textteil)

Die Änderungen, auch in der Begründung zum Bebauungsplan sind in roter Farbe gekennzeichnet.

Aufgrund der Änderungen und Ergänzungen wird der Entwurf des Bebauungsplans erneut ausgelegt.

Das Gebiet befindet sich im Süden des Gemeindegebietes zwischen dem Mühlkanal im Westen und der Metzinger Straße (K 1231) im Osten. Im Norden grenzt es an das bestehende Wohngebiet „Obere Au“ und im Süden an die offene Ackerflur an.

Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 27.06.2023 maßgebend.

Der Planbereich ist im folgenden Karten/Planausschnitt dargestellt:

 

Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung und ohne Umweltbericht aufgestellt.

Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs.2 BauGB)

Der geänderte und ergänzte Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung (inkl. Fachgutachten) werden

vom 17.07.2023 bis einschließlich zum 18.08.2023

im Rathaus Bempflingen, Metzinger Straße 3, 72658 Bempflingen zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.

Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die Planung informieren und innerhalb der genannten Frist zu den geänderten oder ergänzten Teilen dieser äußern.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen stehen darüber hinaus unter www.m-quadrat.cc/downloads.php sowie auf der Homepage der Gemeinde Bempflingen (www.bempflingen.de) unter der Rubrik „Neuigkeiten aus Bempflingen“ zum Download bereit. Ebenso kann die Starkregenrisikokarte mit Berücksichtigung des Baugebietes unter www.bempflingen.de/leben-wohnen/starkregenrisiko abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplans - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Bempflingen, den 05.07.2023

                                                                

Welser

Bürgermeister

 

Zeichnerischer Teil
Textlicher Teil und örtliche Bauvorschrift
Begründung
Umweltbeitrag
Schalltechnische Untersuchung - Geräuschimmissionsprognose
Ergänzung schalltechnische Untersuchung Riegelbebauung
Baugrundgeologisches Übersichtsgutachten
Artenschutzrechtliche Untersuchung
Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan Obere Au II - Auslegung

 

In-Kraft-Treten des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Kelternauchtert – 7. Änderung“ im Bereich Kelterstraße 20

Der Gemeinderat der Gemeinde Bempflingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.02.2023 aufgrund von § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der letzten Änderung i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.F. der letzten Änderung in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Kelternauchtert – 7. Änderung“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Abs. 7 LBO als jeweils selbstständige Satzung beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus der nachfolgend abgedruckten Planskizze und umfasst das Flurstück 1968/3.

 

Maßgebend ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 31.01.2023, erg. 24.02.2023, des Büros Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH aus Stuttgart. Das Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 0,06 ha.

Der Inhalt des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus dem zeichnerischen und textlichen Teil in der Fassung vom 31.01.2023, erg. 24.02.2023, des Planungsbüros Prof. Dr. Gerd Baldauf, Stuttgart. Beigefügt ist eine Begründung (§9 Abs. 8 BauGB) vom 31.01.2023, erg. 24.02.2023.

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Kelternauchtert – 7. Änderung“ treten mit dieser ortsüblichenBekanntmachung in Kraft (vgl. §10 Abs. 3 BauGB).

Gem. §10 Abs. 3 BauGB kann jedermann den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften einschließlich seiner Begründung im Rathaus der Gemeinde Bempflingen Zimmer 11, Metzinger Straße 3, 72658 Bempflingen während der üblichen Dienstzeiten einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung wird ergänzend in das Internet auf der Homepage der Gemeinde Bempflingen gestellt.

Auf die Vorschriften des §44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des §44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des §214 Abs.2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie nach § 214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Bempflingen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Die Unbeachtlichkeit gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Eine Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzungen ist nach § 4 Abs.4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der o.g. Satzungen gegenüber der Gemeinde Bempflingen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Ausfertigung der Satzung nicht erfolgt bzw. fehlerhaft erfolgt ist oder die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat, oder ein Anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat.

Hinweis: Die Veränderungssperre tritt mit dem In-Kraft-Treten des Bebauungsplans außer Kraft.

 

Bempflingen, den 07.03.2023

 

gez. Bernd Welser,

Bürgermeister

 

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Obere Au II“

Der Gemeinderat der Gemeinde Bempflingen hat am 18.10.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Obere Au II“ und den Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Das Gebiet befindet sich im Süden des Gemeindegebietes zwischen dem Mühlkanal im Westen und der Metzinger Straße (K 1231) im Osten. Im Norden grenzt es an das bestehende Wohngebiet „Obere Au“ und im Süden an die offene Ackerflur an.

Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 18.10.2022 maßgebend.

Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGBohne Durchführung einer Umweltprüfung und ohne Umweltbericht aufgestellt.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Der Entwurf des Bebauungsplans und die örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung, der speziellen artenschutzrechtlichen Untersuchung, der schalltechnischen Untersuchung und dem geologischen Gutachten vom 07.11.2022 bis einschließlich 09.12.2022 im Rathaus Bempflingen, Metzinger Straße 3, 72658 Bempflingen zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.

Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die Planung informieren und innerhalb der genannten Frist zur dieser äußern.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen stehen darüber hinaus unter www.m-quadrat.cc/downloads.php sowie hier zum Download bereit.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Bempflingen, den 28.10.2022​

Welser
Bürgermeister

Zeichnerische Teil

Berücksichtigung der Umweltbelange

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung 

Entwurf Bebauungsplan Begründung 

Entwurf Bebauungsplan Textteil

Baugrundgeologisches Übersichtsgutachten

Geräuschimmissionsprognose

Veröffentlichung im Amtsblatt

 

Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplanes „Obere Au II“

Der Gemeinderat der Gemeinde Bempflingen hat am 19.07.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Obere Au II“ und die Aufstellung der Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.

Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 19.07.2022 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

 

Ziele und Zwecke der Planung

 

Um den mittelfristigen Bedarf nach Wohnbauland befriedigen zu können, möchte die Gemeinde Bempflingen ein neues Wohngebiet erschließen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und Bebauung im Gewann Obere Au geschaffen werden.

Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren (§ 13b BauGB)

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Obere Au II“ wird nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchgeführt.

Bempflingen, den 29.07.2022

                                                               

Welser

Bekanntmachung des Beschlusses der 8. Änderung des Bebauungsplans „Krotenbach“ mit örtlichen Bauvorschriften nach § 10 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Bempflingen hat in öffentlicher Sitzung am 22.03.2022 die 8. Änderung des Bebauungsplans „Krotenbach“ mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen. Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB.

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachfolgend abgedruckten Plan.

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften treten mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an zu jedermanns Einsicht beim Rathaus Bempflingen, Zimmer 11, während der üblichen Öffnungszeiten bereitgehalten. Außerhalb dieses Zeitraums können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Telefon 07123/9383-11). Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplans Auskunft gegeben.

Hinweis gem. § 44 Abs. 5 BauGB, Entschädigungsansprüche

Es wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach kann der Entschädigungsberechtigte eine Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Hinweis gem. § 215 Abs. 2 BauGB, Verletzung von Vorschriften  

Nach § 215 Abs. 1 BauGB (bei den Örtlichen Bauvorschriften i.V.m. § 74 Abs. 7 LBO) werden unbeachtlich:

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorstehenden Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Bempflingen unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

Hinweis gem. § 4 Abs. 4 BauGB, Verletzung von Vorschriften 

Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht gegenüber der Gemeinde schriftlicht und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht für die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften.

Bempflingen, 23.03.2022

gez. Bernd Welser, Bürgermeister

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  • nach § 214 BauGB Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

8. Änderung des Bebauungsplans Krotenbach“ mit Örtlichen Bauvorschriften – 2. Auslegung des Bebauungsplanentwurfs

Öffentliche Bekanntmachung

Neuaufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung

(bei weniger als 20.000 m2 Grundfläche)

„8. Änderung des Bebauungsplans Krotenbach“ mit Örtlichen Bauvorschriften – 2. Auslegung des Bebauungsplanentwurfs

im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

(mit frühzeitiger Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB)

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Bempflingen hat am 20.04.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die 8. Änderung des Bebauungsplans Krotenbach gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 LBO aufzustellen.

Ziele und Zwecke der Planung:

Die Gemeinde Bempflingen verfügt über keine weiteren Neubauflächen mehr, während gleichzeitig der Nutzungsdruck im Bereich Wohnen in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat. Bereits im 2004 durch die Gemeinde aufgestellten Ortsentwicklungskonzept wurden der Fokus auf die Innenentwicklung gelegt, der Bereich zwischen Panoramaweg und Herrenwiesenstraße ist hierin als Innenentwicklungsfläche durch Nachverdichtung und Schließung von Baulücken gekennzeichnet.

Die Innenentwicklung ist nicht durch den derzeit geltenden Bebauungsplan Krotenbach planungsrechtlich abgedeckt, daher ist dieser zu ändern. Aufgrund bestehender Abhängigkeiten hinsichtlich der Ausnutzbarkeit der Grundstücke und der Erschließung ist es erforderlich, die gesamten Grundstücke entlang des Panoramawegs, auf denen die Nachverdichtung erfolgen soll, inklusive der bestehenden Bebauung und der für die Erschließung notwendigen Flächen in den Geltungsbereich der Änderung aufzunehmen.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Vom 03.05.2021 bis einschließlich 04.06.2021 fand eine frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch Einsichtnahme im Internet statt. Am 27.07.2021 hat der Gemeinderat der Gemeinde Bempflingen in öffentlicher Sitzung den Entwurf für den Bebauungsplan und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften „8. Änderung des Bebauungsplans Krotenbach“ gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Diese wurde im Zeitraum vom 16.08. bis 17.09.2021 durchgeführt.

Im Rahmen dieser Offenlage gingen von verschiedenen Seiten Stellungnahmen ein, über die der Gemeinderat am 14.12.2021 in öffentlicher Sitzung eine Abwägung durchgeführt hat. Diese Abwägung führte zu einer Änderung der Planung, was eine erneute, wenn auch verkürzte, Offenlage notwendig macht.
 Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der Örtlichen Bauvorschriften ist dem

nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt vom 27.07.2021 zu entnehmen.

Der Bebauungsplanentwurf vom 01.12.2021 mit Begründung einschließlich der Anlagen zum Bebauungsplan liegen, wie der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung, digital gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 PlanSiG und § 3 PlanSiG, in der Zeit vom 03.01.2022 bis einschließlich 24.01.2022 öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Gemeinde Bempflingen wird durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Die oben genannten Unterlagen hängen gem. § 2 Abs. 1 PlanSiG i.V.m. § 3 Abs. 2 PlanSiG zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Bempflingen vor Zimmer 11 während der üblichen Öffnungszeiten aus. Das Rathaus ist zu diesen Zeiten wieder normal geöffnet.

An umweltbezogenen Informationen wird die Übersichtsbegehung des Dipl.-Biologen Peter Endl vom 30.06.2021 mit ausgelegt.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.

 

Bempflingen, 21.12.2021

Gez. Bernd Welser, Bürgermeister

 

Öffentliche Bekanntmachung des Inkrafttretens des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften “Hinter der Kirche – 3. Änderung“

Der Gemeinderat der Gemeinde Bempflingen hat am 16.11.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Hinter der Kirche – 3. Änderung“ nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Abs. 7 Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO), in der jeweils geltenden Fassung, beschlossen.

Für den räumlichen Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans vom 03.11.2021 maßgebend. Er ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitt:

 

Der Inhalt des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus dem zeichnerischen und textlichen Teil in der Fassung vom 03.11.2021 des Planungsbüros Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH, Stuttgart. Beigefügt ist eine Begründung (§ 9 Abs. 8 BauGB) vom 03.11.2021, sowie die Anlagen zum Bebauungsplan.

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Hinter der Kirche – 3. Änderung“ treten mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).

Gem. § 10 Abs. 3 BauGB kann jedermann den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften einschließlich seiner Begründung im Rathaus der Gemeinde Bempflingen einsehen.

Der in Kraft getretene Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften jeweils mit Begründung werden ergänzend in das Internet auf die Homepage der Gemeinde Bempflingen gestellt.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten beachtlichen Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.

Nach § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gilt der Bebauungsplan - sofern er unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist - ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplanes verletzt worden sind,

2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

 

Bempflingen, 17.11.2021                 

gez. Bernd Welser, Bürgermeister

6. Änderung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Kelternauchtert“ Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Gemeinderat der Gemeinde Bempflingen hat am 05.10.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die 6. Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Kelternauchtert“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Bempflingen, den 06.10.2021

gez. Bernd Welser, Bürgermeister

3. Änderung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Hinter der Kirche“

Öffentliche Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs

Der Gemeinderat der Gemeinde Bempflingen hat am 15.06.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Hinter der Kirche“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. Ziel und Zweck ist es, die Nachverdichtung einer untergenutzten innerörtlichen Fläche zu ermöglichen und somit die Innenentwicklung zu fördern.

Die öffentliche Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Hinter der Kirche – 3. Änderung“ fand in der Zeit vom 28.06.2021 bis 29.07.2021 statt. Die Einholung der Stellungnahmen gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB fand vom 02.08.2021 bis 03.09.2021 statt.

Im Zuge der öffentlichen Auslegung ergaben sich neue Erkenntnisse zur geplanten städtebaulichen Entwicklung. Dies machte die Änderung des Entwurfs hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche und des Maßes der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl) erforderlich. Ergänzt wurde die Festsetzung zum notwendigen Einbau von Retentionszisternen als Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. Außerdem wurden nachrichtlich Hinweise zur Geotechnik, dem Grundwasser und dem Artenschutz ergänzt.

Die Änderungen zum erneuten Entwurf sind rot kenntlich gemacht. Die erneute öffentliche Beteiligung bezieht sich lediglich auf diese Bestandteile und wurde gemäß § 4a Abs. 3 BauGB angemessen auf die Dauer von 14 Tagen verkürzt.

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt und umfasst lediglich die Flurstücke 429/2 und 429/3.

Maßgebend ist der erneute Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 13.09.2021.

Der erneute Bebauungsplanentwurf vom 13.09.2021 und der erneute Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften vom 13.09.2021, mit gemeinsamer Begründung vom 13.09.2021 und der Übersichtsbegehung Artenschutz liegen gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom

Montag, 27.09.2021 bis einschließlich Montag, 11.10.2021

im Rathaus Bempflingen, Metzinger Straße 3, Zimmer 11 öffentlich aus.

Aufgrund der Corona-Pandemie ist das Rathaus derzeit geschlossen. Termine zur Besichtigung bzw. Erörterung können jedoch unter Tel. 07123/9383-0 vereinbart werden.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die oben genannten Entwurfsunterlagen werden zudem während des Zeitraums der Auslegung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Bempflingen (www.bempflingen.de) unter der Rubrik „Neuigkeiten aus Bempflingen“ eingestellt.

Innerhalb der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf und zu den Örtlichen Bauvorschriften abgeben.

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.

Bempflingen, den 14.09.2021

gez. Bernd Welser, Bürgermeister

 

3. Änderung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Hinter der Kirche“ Öffentliche Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs

Der Gemeinderat der Gemeinde Bempflingen hat am 15.06.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Hinter der Kirche“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. Ziel und Zweck ist es, die Nachverdichtung einer untergenutzten innerörtlichen Fläche zu ermöglichen und somit die Innenentwicklung zu fördern.

Die öffentliche Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Hinter der Kirche – 3. Änderung“ fand in der Zeit vom 28.06.2021 bis 29.07.2021 statt. Die Einholung der Stellungnahmen gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB fand vom 02.08.2021 bis 03.09.2021 statt.

Im Zuge der öffentlichen Auslegung ergaben sich neue Erkenntnisse zur geplanten städtebaulichen Entwicklung. Dies machte die Änderung des Entwurfs hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche und des Maßes der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl) erforderlich. Ergänzt wurde die Festsetzung zum notwendigen Einbau von Retentionszisternen als Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. Außerdem wurden nachrichtlich Hinweise zur Geotechnik, dem Grundwasser und dem Artenschutz ergänzt.

Die Änderungen zum erneuten Entwurf sind rot kenntlich gemacht. Die erneute öffentliche Beteiligung bezieht sich lediglich auf diese Bestandteile und wurde gemäß § 4a Abs. 3 BauGB angemessen auf die Dauer von 14 Tagen verkürzt.

 

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt und umfasst lediglich die Flurstücke 429/2 und 429/3:

 

Maßgebend ist der erneute Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 13.09.2021.

 

Der erneute Bebauungsplanentwurf vom 13.09.2021 und der erneute Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften vom 13.09.2021, mit gemeinsamer Begründung vom 13.09.2021 und der Übersichtsbegehung Artenschutz liegen gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom

 

Montag, 27.09.2021 bis einschließlich Montag, 11.10.2021

 

im Rathaus Bempflingen, Metzinger Straße 3, vor Zimmer 11 öffentlich aus.

 

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die oben genannten Entwurfsunterlagen werden zudem während des Zeitraums der Auslegung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Bempflingen (www.bempflingen.de) unter der Rubrik „Neuigkeiten aus Bempflingen“ eingestellt.

 

Innerhalb der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf und zu den Örtlichen Bauvorschriften abgeben. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.

  

Bempflingen, 14.09.2021

   

gez. Bernd Welser, Bürgermeister

8. Änderung des Bebauungsplans Krotenbach

Öffentliche Bekanntmachung

Neuaufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung

(bei weniger als 20.000 m2 Grundfläche)

„8. Änderung des Bebauungsplans Krotenbach“ mit Örtlichen Bauvorschriften

im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

(mit frühzeitiger Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB)

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Bempflingen hat am 20.04.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die 8. Änderung des Bebauungsplans Krotenbach gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 LBO aufzustellen.

Ziele und Zwecke der Planung:

Die Gemeinde Bempflingen verfügt über keine weiteren Neubauflächen mehr, während gleichzeitig der Nutzungsdruck im Bereich Wohnen in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat. Bereits im 2004 durch die Gemeinde aufgestellten Ortsentwicklungskonzept wurden der Fokus auf die Innenentwicklung gelegt, der Bereich zwischen Panoramaweg und Herrenwiesenstraße ist hierin als Innenentwicklungsfläche durch Nachverdichtung und Schließung von Baulücken gekennzeichnet.

Die Innenentwicklung ist nicht durch den derzeit geltenden Bebauungsplan Krotenbach planungsrechtlich abgedeckt, daher ist dieser zu ändern. Aufgrund bestehender Abhängigkeiten hinsichtlich der Ausnutzbarkeit der Grundstücke und der Erschließung ist es erforderlich, die gesamten Grundstücke entlang des Panoramawegs, auf denen die Nachverdichtung erfolgen soll, inklusive der bestehenden Bebauung und der für die Erschließung notwendigen Flächen in den Geltungsbereich der Änderung aufzunehmen.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Vom 03.05.2021 bis einschließlich 04.06.2021 fand eine frühzeitige Beteiligung gem. §3 Abs. 1 BauGB durch Einsichtnahme im Internet statt.

Am 27.07.2021 hat der Gemeinderat der Gemeinde Bempflingen in öffentlicher Sitzung den Entwurf für den Bebauungsplan und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften „8. Änderung des Bebauungsplans Krotenbach“ gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der Örtlichen Bauvorschriften ist dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt vom 27.07.2021 zu entnehmen.

Der Bebauungsplanentwurf vom 15.07.2021, erg. 27.07.2021 mit Begründung vom 15.07.2021, erg 27.07.2021 einschließlich der Anlagen zum Bebauungsplan liegen, wie der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung, digital gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 PlanSiG und § 3 PlanSiG, in der Zeit vom

 16.08.2021 bis einschließlich 17.09.2021

im Internet auf der Homepage der Gemeinde Bempflingen (www.bempflingen.de in der Rubrik „Gemeinde Bempflingen“ / „Bebauungspläne“) öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Gemeinde Bempflingen wird durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Die oben genannten Unterlagen hängen gem. § 2 Abs. 1 PlanSiG i.V.m. § 3 Abs. 2 PlanSiG zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Bempflingen vor Zimmer 11 während der üblichen Öffnungszeiten aus. Das Rathaus ist zu diesen Zeiten wieder normal geöffnet. Termine zur Erörterung können unter Tel. 07123/9383-0 vereinbart werden und sind in der Regel auch kurzfristig möglich.

An umweltbezogenen Informationen wird die Übersichtsbegehung des Dipl.-Biologen Peter Endl vom 30.06.2021 mit ausgelegt.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.

 

Bempflingen, 02.08.2021

Gez. Bernd Welser, Bürgermeister

 

- Begründung

- Textteil

- Plan

- Übersichtsbegehung Artenschutz und Habitatpotenzialanalyse

Geplante Festsetzung des Bebauungsplans „Obere Au II“

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.04.2021 die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans „Obere Au II“ im Entwurf soweit festgelegt, dass auf dieser Grundlage den Eigentümern sowie der interessierten Bevölkerung die Möglichkeit gegeben werden kann, zu diesen Festsetzungen Stellung zu nehmen.

Dies ist kein förmlich erforderlicher Schritt im Bebauungsplanverfahren. Uns ist jedoch wichtig, dass vor dem förmlichen Entwurfsbeschluss und der damit verbundenen Offenlegung Rückmeldungen eingebunden werden können.

Gerne können Sie uns bis zum 31. Mai 2021 Ihre Stellungnahme zukommen lassen. Gleichzeitig werden die Unterlagen im Rathausdurchgang ausgehängt und können dort auch außerhalb der Dienstzeiten eingesehen werden.

Textteil

Zeichnerischer Teil

Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplanes „Obere Au II“ in Bempflingen

Der Gemeinderat der Gemeinde Bempflingen hat am 18.11.2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Obere Au II“ und die Aufstellung der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.

Der Gemeinderat hat des Weiteren beschlossen, zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 18.11.2019 maßgebend.

Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

 

Ziele und Zwecke der Planung

Um den mittelfristigen Bedarf nach Wohnbauland befriedigen zu können, möchte die Gemeinde Bempflingen ein neues Wohngebiet erschließen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und Bebauung im Gewann Obere Au geschaffen werden.

 

Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren (§ 13b BauGB)

Der Bebauungsplan wird gem. § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss mit der vorläufigen Begründung zum Bebauungsplan, dem städtebaulichen Entwurf sowie der artenschutzrechtlichen Relevanzuntersuchung und dem geologischen Gutachten werden vom 17.08.2020 bis einschließlich 02.10.2020 im Rathaus Bempflingen, Metzinger Straße 3, 72658 Bempflingen zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass der Besuch des Rathauses derzeit nur mit vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 07123 9383-0) möglich ist. Der städtebauliche Entwurf mit vorläufiger Begründung wird daher zusätzlich am unteren Eingang des Rathauses von außen sichtbar aufgehängt.

Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb der genannten Frist zur Planung äußern.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können Sie nachfolgend herunterladen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).

 

Bempflingen, den 05.08.2020

Bernd Welser
Bürgermeister

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