Hilfe für Geflüchtete: Gemeinde Bempflingen

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Hilfe für Geflüchtete

Hilfe für Geflüchtete

Noch immer kommen viele Flüchtlinge aus der Ukraine, aber auch aus anderen Ländern, zu uns.
Es ist unsere Pflicht als Gemeinde, diese Menschen aufzunehmen.
Die in Deutschland Ankommenden werden nach Quoten auf die Bundesländer, Landkreise und schlussendlich auf die Gemeinden verteilt.

Wir bedanken uns bei allen Bürgerinnen und Bürger,
die uns mit der Zurverfügungstellung von Wohnraum, Sachspenden und anderen Wegen der Hilfeleistung unterstützen haben und derzeit untertsützen.
Vielen Dank für Ihre Bereitschaft und Ihr Engagement.

So können Sie helfen:

- Wohnraum zur Verfügung zu stellen
- beim Übersetzen helfen
- Sachspenden zur Verfügung zu stellen
- Alltagshelfer sein

Wohnraum gesucht

Neben den Bürgerinnen und Bürger aus Bempflingen, ist es auch für die Gemeindeverwaltung eine Herausforderung Wohnraum für zugewiesene Geflüchtete zu finden.

Wenn Sie leerstehenden Wohnraum haben und diesen gerne zur Verfügung stellen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Bevorzugt werden abgeschlossene Wohneinheiten.

Eine private Aufnahme von Flüchtlingen ist ohne Probleme möglich. Es ist aber wichtig, diese Personen bei der Gemeinde anzumelden.
Zur Anmeldung wird ein Ausweis und eine Wohnungsgeberbescheinigung benötigt. 

An- & Abmeldung:

Die Anmeldung und die Abmeldung kann im Bürgerbüro des Rathauses während den Öffnungszeiten vorgenommen werden.

Bei Fragen rufen Sie uns gerne an: 07123 9383-12

 

Was bei Wegzug / Abreise aus Bempflingen zu beachten ist:

Sie planen, Bempflingen wieder zu verlassen und ganz in Ihr Heimatland zurückzukehren? Wir haben Informationen zusammengestellt, an was Sie vor Ihrer Abreise denken sollten.

Ziehen Sie aus einer Wohnung aus und beziehen eine neue Wohnung, müssen Sie sich binnen 2 Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde der neuen Wohnung anmelden. Eine Abmeldung der alten Wohnung ist nicht erforderlich.

Ziehen Sie von Deutschland in ein anderes Land oder kehren Sie in die Ukraine zurück, ist eine Abmeldung bei der Meldebehörde erforderlich. Hierzu gehen Sie bitte frühestens eine Woche vor und spätestens 2 Wochen nach dem Auszug aus der Wohnung erneut zur Meldebehörde und melden sich ab.

 

Abmeldung bei:

  • Einwohnermeldeamt / Ausländerbehörde
  • Sozialleistungsträger (Jobcenter oder Landratsamt)
  • Schule und Rückgabe der Leihgegenstände an die Schule (Bücher, Tablets, Taschenrechner, usw.)
  • Kinderbetreuung/Kindergarten

Sonstiges:

  • gemeindliche Wohnung / Unterbringung: Info an das Rathaus
  • private Wohnung: Mietvertrag beim Vermieter kündigen
  • Arbeitgeber informieren / Arbeitsvertrag kündigen
  • Krankenkasse: Versicherung kündigen, ggf. Krankenakte mitnehmen
  • Bankkonto auflösen
  • bei Teilnahme an einem Sprachkurs: Sprachkursträger informieren
  • Aus-/Einreisebedingungen bzgl. Corona-Regeln prüfen

Weitere Informationen:

-Weitere Infos zum Wohnraum von Flüchtlingen finden sie hier.
- Informationen auf der Seite des Landkreis Esslingen: Hier
- Schulpflicht in Deutschland: https://www.landkreis-esslingen.de/,Lde/start/service/integration+durch+bildung.html

Gesuchte Sachspenden

Für die Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften suchen wir eine Grundausstattung:

  • 1 Sonnenschirm oder Sonnensegel
  • Kopfkissen und Bettdecken

Wer etwas abzugeben hat, darf sich gerne bei Frau Zindel, 07123 9383 17 oder zindel(@)bempflingen.de melden. 

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