Aktuelles aus Bempflingen: Gemeinde Bempflingen

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Aktuelles aus Bempflingen

Grundsteuerbescheide 2024

Erstelldatum07.02.2024

Den Grundstückseigentümern werden in den nächsten Tagen die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2024 zugestellt.

Den Grundstückseigentümern werden in den nächsten Tagen die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2024 zugestellt.

Aufgrund der Hebesatzerhöhung erhalten im Jahr 2024 alle Eigentümer einen Bescheid. Der Hebesatz der Grundsteuer A erhöht sich von 340 % auf 400 %. Bei der Grundsteuer B wird der Hebesatz von 370 % auf 400 % erhöht.

Bitte prüfen Sie Ihren Bescheid und beachten Sie dabei insbesondere folgende Punkte:

Anschrift, Name

Stimmt Ihre Anschrift noch? Oder hat sich evtl. Ihr Name geändert (z.B. durch Heirat)? Ist der Name richtig ge­schrieben? Falls Änderungen vorgenommen werden müssen, teilen Sie uns diese bitte mit.

Fälligkeit beachten

Die Grundsteuer ist grundsätzlich in vier gleichen Raten jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres zu bezahlen. Bitte geben Sie bei jeder Zahlungunbedingt das Buchungszeichen an. Dies ist notwendig, da die Zahlungseingänge maschinell verbucht werden und nur so Ihre Zahlung auch Ihrem Personenkonto gutge­schrieben werden kann.

Auf Antrag des Steuerpflichtigen kann die Grundsteuer auch als einmalige Zahlung am 01.07. jeden Jahres ge­leistet werden.

Bitte beachten Sie die auf Ihrem Bescheid angegebenen Fälligkeiten.

SEPA-Lastschriftmandat

In diesem Zusammenhang weisen wir erneut darauf hin, dass mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats die Überwachung der Fälligkeitstermine entfällt. Zum jeweiligen Termin wird der fällige Steuerbetrag automatisch von Ihrem Girokonto abgebucht. Falls Sie künftig auch das Einzugsverfahren wünschen, benötigen wir von Ihnen ein SEPA-Lastschriftmandat mit Originalunterschrift. Das Formular hierzu finden Sie auf unserer Homepage www.bempflingen.de oder Sie fordern es telefonisch bei uns an.

Sie verkaufen Ihr Grundstück während des Jahres 2024?

Dann müssen Sie nach den Bestimmungen des Grundsteuergesetzes die Grundsteuer für das gesamte Jahr bezahlen. Erst ab dem folgenden Jahr ist dann der neue Eigentümer Steuerschuldner. Wenn Sie im Kaufvertrag eine andere Regelung vereinbart haben, dann ist der anteilige Grundsteuerbetrag zwischen dem Ver­käufer und dem Erwerber intern auszugleichen. Wurde von uns nochmals die Grundsteuer für das Jahr 2024 fest­gesetzt, obwohl Sie Ihr Grundstück bereits Ende des Jahres 2023 verkauft haben? Dann wird Ihr Grundsteuer­bescheid 2024 automatisch von uns in den nächsten Wochen geändert, sobald uns die neuen Eigentumsverhält­nisse vom Finanzamt mitgeteilt worden sind. Zuviel bezahlte Grundsteuer wird selbstverständlich erstattet.

Sind Sie mit der Bewertung Ihres Grundbesitzes nicht einverstanden?

Bei der Berechnung der Grundsteuer sind wir an die Festsetzung im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts gebunden. Sollten Sie mit der Bewertung Ihres Grundbesitzes nicht einverstanden sein (Einheitswert, Grund­steuermessbetrag usw.), müssen Sie sich mit der Bewertungsstelle des Finanzamtes Nürtingen in Verbindung setzen.

Grundsteuerreform

Die Grundsteuerbescheide für 2024 wurden noch auf den bisherigen gesetzlichen Grundlagen erlassen. Das neu verabschiedete Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) bildet ab dem 1. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer. Die Grundsteuerreform wirkt sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2025 aus.

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