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Einführung des virtuellen Bauamtes
Alle baurechtlichen Anträge dürfen im Landkreis Esslingen seit dem 1. März 2024 nur noch digital über ViBa-Bw gestellt werden. Hierbei handelt es sich um das digitale Portal des Landkreises Esslingen für baurechtliche Verfahren. Die Entgegennahme von Anträgen im Bempflinger Rathaus ist nicht mehr möglich.
Die Internetadresse des Onlineportals lautet: https://bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-esslingen/
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 8. November 2023 den Gesetzentwurf zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren verabschiedet. Neben der Einführung des virtuellen Bauamtes wurden weitere Änderungen in Bezug auf das Genehmigungsverfahren umgesetzt. Die Gemeinden werden über den Eingang eines Bauantrags informiert und nach Feststellung der vollständigen Antragsunterlagen zur Abgabe der Stellungnahme aufgefordert. Die Beteiligung angrenzender Nachbarinnen und Nachbarn wird auf Fälle begrenzt, in denen diese tatsächlich unmittelbar betroffen sind – also bei Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften. Die Festlegung erfolgt durch die Untere Baurechtsbehörde (Landratsamt Esslingen). Das gemeindliche Einvernehmen wird weiterhin unverändert im Gemeinderat behandelt.