Aktuelles aus Bempflingen: Gemeinde Bempflingen

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Bempflingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Bempflingen
Herzlich Willkommen in Bempflingen
Kleinbettlingen
Herzlich Willkommen in Bempflingen
Herzlich Willkommen in Bempflingen
Herzlich Willkommen in Bempflingen

Hauptbereich

Aktuelles aus Bempflingen

Aus der Sitzung des Gemeinderats am 19.03.2024

Erstelldatum26.03.2024

Bekanntgabe nichtöffenlicher Beschlüsse

Bekanntgabe nichtöffenlicher Beschlüsse

In der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung hat der Gemeinderat eine Spende in Höhe von 500 € angenommen, außerdem wurden drei Stundungsanträgen zugestimmt.

 

Teilregionalplan Windenergie der Region Neckar-Alb - Betroffenheit der Gemeinde Bempflingen

Wie der Verband Region Stuttgart hat nun auch die Region Neckar-Alb die Fortschreibung des Regionalplans in Bezug auf Windenergie vorgenommen. Bis zum 11. April 2024 besteht die Möglichkeit für die Behörden wie auch für die Bürgerschaft Stellung zu nehmen.

Der Regionalplan definiert Flächen, in denen Windenergieanlagen künftig entstehen können. Eine konkrete Anzahl oder konkrete Standorte innerhalb des ausgewiesenen Gebiets werden nicht festgelegt. Der Windenergieerlass Baden-Württemberg empfiehlt ein Abstand von mindestens 700 Metern zur nächstgelegenen Wohnbebauung. Im aktuellen Planungsstand ist es eine Fläche an der Gemarkungsgrenze auf Mittelstädter Seite (Abstand 630 Meter zur Wohnbebauung) und eine Fläche in Grafenberg (Abstand 900 Metern zur Wohnbebauung). Der Gemeinderat kann die Fläche in Grafenberg durchaus akzeptieren, die Fläche in Mittelstadt wird aufgrund des geringen Abstandes abgelehnt. Wenn der Abstand angepasst wird, kann sich der Gemeinderat eine Zustimmung vorstellen.

 

Änderung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung

Einstimmig wurde der Änderung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung zugestimmt. Letztmalig wurde die Höhe der Entschädigung 2013 angepasst. Der Satz für Feuerwehrkameraden/innen bei Einsätzen wurde nun von 12 € auf 15 € erhöht.

Die vergangenen Monate haben eindrücklich aufgezeigt, welche Schadensereignisse über eine Gemeinde einbrechen können und wie wichtig eine gut aufgestellte Gemeindefeuerwehr ist.

 

Änderung der Feuerwehrkostenersatzsatzung

Auf Grund der Anpassung des Entschädigungssatzes für Einsätze war auch die Feuerwehrkostenersatzsatzung neu zu kalkulieren. Die Satzung regelt die Abrechnung von Einsätzen gegenüber Dritten. Der Personalkostenersatz liegt nun bei 20,59 € (bisher 16,20 €).

 

Sanierung der Toilettenanlage im DGH

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Sanierung der Haupttoiletten und dem Bau einer behindertengerechten/barrierefreien Toilette zu. Die Sanierung wird im Zuge der Beleuchtungssanierung und dem Einbau der Brandmeldeanlage erfolgen. Das DGH wird hierfür ab den Pfingstferien bis zum 15. September 2024 geschlossen sein.

Es ist vorgesehen, die Anlagen für Damen und Herren zu tauschen um zwei zusätzliche Toiletten für die Damen umsetzten zu können.

 

Außerdem ist vorgesehen, eine behindertengerechte/barrierefreie Toilette einschließlich Wickelmöglichkeit mit Zugänglichkeit sowohl von der Halle, als auch von den Veranstaltungsräumen zu errichten. Hierfür wird der hintere Veranstaltungsraum 3 etwas verkleinert.

 

Verschiedenes, Bekanntgaben

Bürgermeister Welser berichtet, dass der Naturkindergarten in Betrieb gegangen ist. Eine Einweihung ist in der wärmeren Jahreszeit am 22. Juni 2024 geplant.

 

Außerdem berichtet er, dass ein Gespräch mit dem Landratsamt als Straßenbaulastträger bezüglich einer Verlegung der Bushaltestelle von der Schulstraße in die Bahnhofstraße stattgefunden hat. Das Landratsamt vertritt dabei die Meinung, dass die Verlegung zwar die Situation der Eltern verbessern würde, gleichzeitig würde die Verkehrssicherheit der Schulkinder aber deutlich verschlechtert. Die Verwaltung wird sich Gedanken machen, wie das Thema weiterverfolgt werden kann.

Infobereich