Aktuelles aus Bempflingen: Gemeinde Bempflingen

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Bempflingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Bempflingen
Herzlich Willkommen in Bempflingen
Kleinbettlingen
Herzlich Willkommen in Bempflingen
Herzlich Willkommen in Bempflingen
Herzlich Willkommen in Bempflingen

Hauptbereich

Aktuelles aus Bempflingen

Kostenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr

Erstelldatum03.07.2024

Wir haben nun wieder die Jahreszeit, bei der es zu Unwettern, Hagel und Überschwemmungen kommen kann.

Wir haben nun wieder die Jahreszeit, bei der es zu Unwettern, Hagel und Überschwemmungen kommen kann. Deshalb möchten wir hier über den Einsatz der Freiw. Feuerwehr Bempflingen in solchen Fällen informieren.

 

Ob und in welchen Fällen diese Einsätze der Feuerwehr kostenfrei oder aber kosten­pflichtig sind, ist im Feuerwehrgesetz geregelt. Demnach hat die Feuerwehr u.a. bei öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse verursacht sind, unentgeltlich Hilfe zu leisten. In allen anderen Fällen besteht die Möglichkeit des Kostenersatzes.

 

Mit der Frage, wann ein öffentlicher Notstand vorliegt, haben sich in der Ver­gangenheit bereits die Gerichte befasst. So hat z.B. das Verwaltungsgericht Karlsruhe fest­gestellt, dass nur bei Regenereignissen, die eine bestimmte Intensität überschritten und sich über einen Großteil des Stadt-/Gemeindegebiets erstreckten, ein öffentlicher Notstand vorliege. Seien hingegen räumlich kleinere Bereiche betroffen und müssen infolge Überschwemmung einzelne überschwemmte Keller in einigen Straßen aus­gepumpt werden, so liege kein öffentlicher Notstand vor. Mit der Folge, dass die Gemeinde die Kosten für den Feuerwehreinsatz an den Grundstückseigentümer weiterberechnen kann.

 

Bei den Hochwasser-/Unwettereinsätzen in Bempflingen ist meist davon auszugehen, dass kein öffentlicher Notstand vorliegt und demzufolge Kostenersatzpflicht besteht.

Ein Hinweis von uns: In den meisten Fällen, können die Einsatzkosten über die Gebäudeversicherung abgerechnet werden.

Infobereich