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Wasserentnahme aus der Erms und aus öffentlichen Brunnen
Immer wieder kann beobachtet werden, dass Privatpersonen zum Teil größere Mengen Wasser aus den öffentlichen Brunnen im Ortsgebiet entnehmen.
Nach dem Wassergesetz ist die Entnahme von Wasser aus öffentlichen Gewässern mittels motorbetriebener Geräte (Pumpen) nicht zulässig. Erlaubt ist den Anliegern lediglich das Schöpfen von Wasser von Hand. Bereits verlegte und vorhandene Leitungen und Schläuche die der Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen dienen sind unverzüglich zu entfernen!
Die Entnahme aus öffentlichen Brunnen ist generell verboten. Fast alle Brunnen (außer dem beim Bürgerhaus Kleinbettlingen) haben nämlich keine eigene Wasserfassung, sondern nur einen Speicherbehälter, der über das öffentliche Netz gespeist wird. Wenn nun Wasser entnommen wird, läuft die Umwälzpumpe trocken und nimmt Schaden. Zudem muss das Wasser aus dem Netz von der Allgemeinheit bezahlt werden.
Wir bitten deshalb alle Einwohner, die Entnahmeverbote strikt zu beachten.