Aktuelles aus Bempflingen: Gemeinde Bempflingen

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Aktuelles aus Bempflingen

Bäume frei zum Abernten – Aktion „Gelbes Band“ im Landkreis Esslingen

Erstelldatum17.09.2021

Immer häufiger werden Streuobstbäume nicht abgeerntet und das Obst verfault auf und unter den Bäumen.

Immer häufiger werden Streuobstbäume nicht abgeerntet und das Obst verfault auf und unter den Bäumen. Das ist schade, lassen sich doch leicht aus dem schmackhaften Obst verschiedenste Produkte wie zum Beispiel Kuchen, Marmeladen und Saft herstellen. Die Gründe warum das Obst nicht geerntet wird, sind sehr verschieden. Häufig benötigen die Bewirtschafter keine solch großen Mengen an Obst oder können aus Altersgründen das Obst nicht mehr ernten. Um bei diesen Fällen Abhilfe zu schaffen, beteiligt sich die Gemeinde Bempflingen an der Aktion „Gelbes Band“ des Landkreis Esslingen. Landkreisweit werden Bäume mit einem gelben Markierungsband aus Papier gekennzeichnet. Streuobstwiesen-Bewirtschafter können Mithilfe des „Gelben Band“ Ihre Bäume kennzeichnen und so anzeigen, dass diese Bäume zum Abernten für Jede und Jeden freigegeben sind. Abzuholen sind die „Gelben Bänder“ ab dem 20.09.2021 im Rathaus in Bempflingen, Metzinger Str. 3, Mo., Di., Do. und Fr. von 07.30 – 12.00 Uhr und Di. zusätzlich von 16.00 – 19.00 Uhr.

Für Personen die an Bäumen mit „gelben Bändern“ ernten gelten folgende Regeln: Bitte hinterlassen Sie die Wiese so wie Sie sie vorgefunden haben, klettern Sie nicht auf die Bäume und reißen Sie keine Äste ab. Achten Sie auf Ihre Umgebung und Sammeln Sie das Obst vom Boden oder Pflücken es in Reichweite.

Für eine direkte Vermittlung von Obst, Dienstleistungen oder Grundstücke bietet die Streuobstwiesen-Börse die Möglichkeit Inserate zu erstellen. Hier kann kostenfrei gesucht und angeboten werden. (www.streuobstwiesen-boerse.de)

Wir freuen uns, wenn Sie Ihr nicht benötigtes Obst Anderen zur Verfügung stellen! Weitere Informationen und Hinweise zum Projekt finden Sie auf der Homepage der Obst- und Gartenbauberatung des Landkreis Esslingen. 

Hinweis: Freies Ernten ist nur an markierten Bäumen erlaubt, alles andere ist Diebstahl und kann vom Besitzer der Wiese zur Anzeige gebracht werden.

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