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Illegale Ölentsorgung
Illegale Ölentsorgung
Am Wochenende vom 1. November 2021 hat sich auf unserer Kläranlage eine illegale Einleitung (besonders schwerer Fall der Abwasserverunreinigung) ereignet. Unbekannte haben Heizöl oder Diesel in größeren Mengen über die Kanalisation entsorgt. Dies hat zu einem erheblichen Personal- und Kostenaufwand geführt. Das Öl musste von einer Fachfirma abgesaugt und gesondert entsorgt werden. Bei diesem Vorgang handelt es sich um eine Umweltstraftat und wird entsprechend zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt werden. Sollten Sie solche Vorgänge wahrnehmen, so bitten wir Sie, diese anzuzeigen. Durch schnelles Handeln konnte eine Umweltverschmutzung und Schädigung der biologischen Reinigung vermieden werden.
In diesem Zuge möchten wir auch gerne grundsätzlich informieren
„Was gehört nicht in die Toilette“:
Über die Toilette bzw. das Abwasser werden leider oft Stoffe entsorgt, die dort nicht hinein gehören. Sie sorgen in den Kanälen, Pumpen und Kläranlagen für große Probleme, mit in der Regel teuren Folgen. Auch in Bempflingen haben wir vermehrt Probleme, dass Kanäle, Rückhaltebecken, Pumpstationen und die Kläranlage mit Fremdstoffen zu kämpfen haben, die für Defekte mit in der Folge teuren Reparaturarbeiten und Verstopfungen sorgen. Letztere können sogar zu Gewässerverunreinigungen führen!
Insbesondere Damenbinden, Feuchttücher & Babytücher aus Vlies und Windeln lösen sich im Wasser nicht auf, sondern sorgen für Verstopfungen im Abwassernetz und blockieren Pumpanlagen. Durch die Wasserfestigkeit solcher Produkte entstehen in den Pumpanlagen lange und verfilzte Stränge, die in mühevoller und teurer Handarbeit daraus entfernt werden müssen. Diese Produkte sind Hygieneartikel, die nach Gebrauch in den Restmüll gehören! Sie dürfen keinesfalls über die Toilette entsorgt werden!
Sehr große Probleme verursachen auch Speisefette sowie mineralische Abfälle wie Gips- und Zementreste, welche oft über die Toilette oder Straßeneinläufe entsorgt werden. Diese verfestigen sich in den Kanälen und bilden nur sehr schwer wieder entfernbare Ablagerungen. Sie sorgen für aufwendige Kanalreinigungsarbeiten mit erheblichem finanziellem Aufwand. Auch diese Abfälle gehören keinesfalls in die Toilette oder in den nächsten Gully, sondern müssen entsprechend über den Restmüll bzw. als Bauschutt entsorgt werden.