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Öffentliche Bekanntmachung
Landratsamt Göppingen
Amt für Vermessung und Flurneuordnung
-untere Flurbereinigungsbehörde-
Gartenstraße 13 · 73312 Geislingen an der Steige · Tel. 07331/304-270 · Fax -203
Öffentliche Bekanntmachung
vom 24.01.2022
Flurbereinigung Bempflingen-Kleinbettlingen (Hohe Äcker), Landkreis Esslingen
Beteiligung der Öffentlichkeit
im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung
Das Landratsamt Göppingen -untere Flurbereinigungsbehörde- gibt hiermit auf Grund von
§§ 18-21 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) das Vorhaben:
Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie Änderung, Verlegung oder Einziehung vorhandener Anlagen in der Flurbereinigung Bempflingen-Kleinbettlingen (Hohe Äcker)
öffentlich bekannt.
Hierzu liegen die Entwürfe (Stand 14.01.2022) der Wege- und Gewässerkarte mit Landschaftskarte und Erläuterungsbericht, (inkl. UVP-Bericht nach § 16 UVPG) sowie die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 11.12.2020 einen Monat lang im Rathaus in Bempflingen, Metzinger Straße 3 in Zimmer 15 zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Die jeweiligen Regelungen zur Corona-Pandemie sind zu beachten.
Am Dienstag, den 15. Februar 2022 ist ein Beauftragter des Landratsamts -untere Flurbereinigungsbehörde- während der üblichen Dienststunden von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr im Rathaus in Bempflingen in Zimmer 15 anwesend, um Auskünfte zu erteilen.
Aufgrund der derzeitigen Einschränkungen durch die Corona-Problematik wird gebeten, sich zu der Auslegung und der Auskunft zuvor im Rathaus in Bempflingen anzumelden unter der Telefonnummer 07123 9383-0 oder per E-Mail unter rathaus@bempflingen.de.
Die geltenden Hygiene-Vorschriften sind zu beachten.
Zusätzlich kann die Bekanntmachung mit Karten und Berichten auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/4630, dort unter Wege- und Gewässerplan) sowie auf dem zentralen Internetportal nach § 20 UVPG (www.uvp-verbund.de) eingesehen werden.
Während der einmonatigen Auslegung und einem weiteren Monat können zu dem Vorhaben bei dem Amt für Vermessung und Flurneuordnung in Geislingen/Steige, Gartenstraße 13, 73312 Geislingen/Steige, Tel. 07331 304-270, E-Mail flurneuordnung@lkgp.de oder bei jeder anderen Stelle des Landratsamtes Göppingen umwelterhebliche Anregungen und Bedenken vorgebracht werden.
Die Anregungen und Bedenken werden geprüft. Über die Zulässigkeit des Vorhabens entscheidet unter Berücksichtigung des Ergebnisses dieser Prüfung nach Abschluss der Planung die obere Flurbereinigungsbehörde durch Planfeststellungsbeschluss oder Plangenehmigung. Die Öffentlichkeit wird über diese Entscheidung unterrichtet werden.
gez. Cohausz D.S.