Aktuelles aus Bempflingen: Gemeinde Bempflingen

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Bempflingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Bempflingen
Herzlich Willkommen in Bempflingen
Kleinbettlingen
Herzlich Willkommen in Bempflingen
Herzlich Willkommen in Bempflingen
Herzlich Willkommen in Bempflingen

Hauptbereich

Aktuelles aus Bempflingen

Stark steigende Corona-Zahlen auch in Bempflingen

Erstelldatum02.02.2022

Die Omikron-Welle ist offensichtlich auch in Bempflingen angekommen.

Die Omikron-Welle ist offensichtlich auch in Bempflingen angekommen. Nach etlichen Monaten mit moderaten Infektionszahlen hat es uns jetzt mit teilweise über 100 Infizierten in der Gemeinde voll erwischt. Glücklicherweise ist aber auch hier zu beobachten, dass die meisten Infektionen einen milden Verlauf haben und nur sehr wenige ins Krankenhaus müssen.

Allerdings mussten wir von unserer bisher praktizierten Vorgehensweise abrücken. Bislang haben wir mit den Infizierten immer Kontakt aufgenommen, die genauen Daten hinterfragt und auf Wunsch auch gleich die Quarantänebescheinigungen ausgestellt. Dies ist bei den aktuellen Fallzahlen aber leider nicht mehr möglich, zumal das Gesundheitsamt ebenfalls überlastet ist und seinen Service deutlich heruntergefahren hat.

Immer wieder taucht in der Praxis die Frage auf, was im Fall eines positiven Tests zu tun ist. Manche Stellen verweisen auf die aktuellen Coronaverordnungen – wohl wissend, dass sich diese teilweise mehrfach in der Woche ändern und deshalb viele „nicht mehr durchblicken“. Deshalb hier die aktuellen Regeln in vielleicht nicht 100% korrekter, aber dafür einigermaßen verständlicher Form:

-       über den Hausarzt bzw. eine Teststation einen Termin für einen PCR-Test machen

-       der Infizierte muss sich sofort (bis zum Ergebnis des PCR-Tests) in Quarantäne begeben

-       Die Haushaltsangehörigen müssen auch in Quarantäne, falls sie weder geboostert noch genesen sind. Als genesen gilt man allerdings nur, wenn die positive Probe vor mindestens 28 und höchstens 90 Tagen entnommen wurde

-       Wenn der PCR-Test positiv ist, läuft die Quarantäne weiter, wenn er negativ ist, ist sie sofort beendet

-       Wer nach 7 Tagen seit mindestens 2 Tagen symptomfrei ist, darf sich mittels Schnelltest an einer anerkannten Teststation (kein Selbsttest zu Hause) freitesten. Wenn der Schnelltest negativ ist, ist die Quarantäne sofort beendet.

-       Ansonsten ist die Quarantäne nach 10 Tagen beendet. Dies gilt selbst dann, wenn man noch Symptome hat. In diesen Fällen empfiehlt sich vorher allerdings eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt.

Wer, z.B. für den Arbeitgeber oder die Schule, eine Bescheinigung über die Quarantäne braucht, muss sich im Rathaus melden. Zuständig ist Herr Kraft, Tel. 9383-11 oder kraft@bempflingen.de. Auch für andere Fragen im Zusammenhang mit Corona stehen wir Ihnen, am besten telefonisch oder per E-Mail, gern zur Verfügung.

Übrigens: Eine komplette Zusammenstellung sämtlicher gültiger Coronaverordungen finden Sie auf der Homepage des Landes, wenn Sie in die bekannten Suchmaschinen den Begriff „Coronaverordnung BW“ eingeben.

Und wer Corona hinter sich hat und einen Genesenenausweis braucht: Die Apotheken machen das. Einfach mit dem positiven PCR-Testergebnis und dem Personalausweis in eine Apotheke gehen. Gültig ist dieser allerdings erst 28 Tage nach dem PCR-Test.

 

Infobereich