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Zurückschneiden von Hecken, Bäumen und Sträuchern – vor allem in der Talstraße
In der Sommerzeit treiben die Hecken, Bäume und Sträucher auf den Grundstücken entlang unserer Straßen und Gehwege wieder richtig aus. Teilweise geht das so weit, dass das Durchkommen schwierig wird – zumindest wenn man keine Lackschäden riskieren bzw. keine Zweige im Gesicht haben will.
So schön das Grün entlang der Straßen und Gehwege auch ist, der Fahrzeug- und Fußgängerverkehr darf dadurch natürlich nicht behindert werden. Für Radfahrer sind solche Hindernisse – insbesondere bei Dunkelheit – sogar gefährlich. Für eventuelle Schäden, die durch überragende Pflanzen entstehen, kann der Grundstückseigentümer haftbar gemacht werden.
Teilweise ist auch die Straßenbeleuchtung derart zugewachsen, dass sie nahezu wirkungslos ist. Auch Verkehrszeichen dürfen durch den Bewuchs nicht verdeckt werden.
Wir bitten daher alle Grundstücksbesitzer, sofern noch nicht geschehen, ihre Pflanzen entlang der Straßen zurückzuschneiden. Über Geh- und Radwegen muss ein Freiraum von 2,5 m, über der Fahrbahn von 4,5 m vorhanden sein. Bitte denken Sie auch daran, dass die Zweige bei Nässe aufgrund des höheren Gewichts deutlich tiefer hängen. Deshalb lieber etwas mehr als zu wenig wegnehmen.
Im Gehweg der Talstraße muss Anfang Juli eine Stromleitung verlegt und hierzu aufgegraben werden. Dort wäre es besonders wichtig, dass bis dahin die Hecken zurückgeschnitten sind, so dass die Arbeiten nicht unnötig behindert werden.