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Streuobstbaumförderung
Erstelldatum12.08.2022
nach Beschluss des Gemeinderats am 13. Juni 2016, unterstützt die Gemeinde Bempflingen den Kauf von Streuobstbäumen.
Liebe Streuobstwieseneigentümer,
nach Beschluss des Gemeinderats am 13. Juni 2016, unterstützt die Gemeinde Bempflingen den Kauf von Streuobstbäumen. Es werden Ihnen beigefügteStreuobstsorten als Halb- und Hochstamm angeboten. Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten mit 1/3 des Gesamtpreises pro Baum. Den Streuobstwieseneigentümer kostet dann ein Halbstammbaum noch 15,20 Euro und ein Hochstamm 17,87 Euro.
Bitte beachten Sie, dass die Bestellung von Bäumen verbindlich ist und zur Abnahme der jeweils angegebenen Menge verpflichtet. Des Weiteren dürfen die subventionierten Streuobstbäume nur auf einem Grundstück der Gemarkung Bempflingen und Kleinbettlingen gepflanzt werden.
Sollten Sie Interesse an der Bestellung von Streuobstbäumen haben, dann reichen Sie bitte unten stehendes Formular unter Angabe Ihrer persönlicher Daten sowie der gewünschten Anzahl an Bäumen bis spätestens 10. September 2022 bei Frau Schmidt(schmidt(@)bempflingen.de) ein.
Die Bereitstellung der Bäume erfolgt vorrausichtlich ab Ende Oktober/ Anfang November auf dem Gelände der Baumschule Handel in Metzingen. Der Eigenanteil der Bäume ist bei der Abholung in Metzingen zu bezahlen.
Für Fragen steht Ihnen Frau Galesky (9383-23) gerne zur Verfügung.