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Auskunft aus dem Melderegister an den Posaunenchor
Erstelldatum30.11.2022
Der Posaunenchor pflegt seit Jahren die Tradition, den Einwohnern mit runden Geburtstagen (80, 85, 90, 91, 92 ...) zur Gratulation ein "Ständchen" zu spielen. Hierzu benötigt er die Auskunft aus dem Melderegister über Namen, akademische Grade, Anschriften sowie natürlich den Geburtstag.
Auskunft aus dem Melderegister an den Posaunenchor
Der Posaunenchor pflegt seit Jahren die Tradition, den Einwohnern mit runden Geburtstagen (80, 85, 90, 91, 92 ...) zur Gratulation ein "Ständchen" zu spielen. Hierzu benötigt er die Auskunft aus dem Melderegister über Namen, akademische Grade, Anschriften sowie natürlich den Geburtstag.
Nach dem neuen Bundes-Meldegesetz muss die Weitergabe der Daten unterbleiben, wenn der Betroffene dies ausdrücklich verlangt oder eine Auskunftssperre besteht. Wir weisen daher jährlich darauf hin, dass jeder das Recht hat, die Weitergabe seiner Daten an den Posaunenchor zu untersagen.
Aus diesem Grund machen wird hiermit öffentlich bekannt, dass das Bürgermeisteramt die angegebenen Daten ab dem 80. Lebensjahr an den Posaunenchor zu oben genanntem Zweck weitergibt und bitten alle Einwohner, die die Weitergabe nicht wünschen, dies mit dem nachfolgenden Abschnitt dem Bürgermeisteramt bis Mitte Dezember 2021 mitzuteilen. Jubilare, die bereits in den vergangenen Jahren eine entsprechende Mitteilung gemacht haben, brauchen diese nicht zu wiederholen.
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Weitergabe von Geburtstagen an den Posaunenchor
Eine Bekanntgabe wird auf Dauer nicht gewünscht.
Eine Bekanntgabe wird nur im Jahr 20....... nicht gewünscht.
Geburtstag: ........................................................................
Name ...............................................................
Anschrift ..........................................................
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Bempflingen, den ..........................................
Unterschrift .....................................................
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