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Vorauszahlungen der Grund- und Gewerbesteuer
Alle Steuerpflichtigen, die der Gemeinde kein SEPA-Lastschriftmandat (Abbuchungsermächtigung) erteilt haben, möchten wir darauf hinweisen, dass am 15. Februar 2023 die erste Vierteljahresrate der Grundsteuer und der Gewerbesteuer fällig ist.
Zur Vermeidung unliebsamer Mahnungen und der Festsetzung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen wird dringend um Einhaltung des Zahlungstermins gebeten.
Steuerschulden sind sogenannte Bringschulden. Dies bedeutet, dass ein Zahlungseingang nur dann als rechtzeitig erfolgt gilt, wenn er am Fälligkeitstag auf dem Konto der Gemeinde gutgeschrieben ist. Der Tag der Auftragserteilung beim Bankinstitut ist in diesem Zusammenhang unerheblich.
Bei Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandates wird die fällige Zahlungsrate zum 15. Februar 2023 von Ihrem Konto abgebucht.