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Zweckverband Abwasserreinigung Bempflingen-Riederich - Bericht von der Sitzung der Verbandsversammlung am 17. Mai 2022
Erstelldatum25.05.2022
Haushaltsatzung mit Haushaltsplan und Finanzplanung für das Jahr 2022
Haushaltsatzung mit Haushaltsplan und Finanzplanung für das Jahr 2022
Das Volumen des Ergebnishaushaltes liegt bei 740.600 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Volumen damit um 25.204 Euro gesunken. Dies zeigt auf, dass im Jahr 2022 keine größeren Sanierungen geplant sind. Inwieweit sich die aktuellen Ereignisse in der Ukraine und die der Weltpolitik auf die Aufwendungen im Bereich Abwasser auswirken, bleibt abzuwarten. Insbesondere sind hier die Energiekosten zu nennen. Aufgrund der vollständigen Umlagefinanzierung des Zweckverbandes gleichen sich die ordentlichen Aufwendungen und ordentlichen Erträge aus. Die im Finanzhaushalt dargestellten Investitionen steigen gegenüber dem Vorjahr um 183.000 Euro auf 503.000 Euro. Hauptinvestition wird die Weiterführung der „Erneuerung der Elektrotechnik BA II“ sein. Zudem steht die Sanierung der Schnecken im Zulaufhebewerk an. Dies soll in den Jahren 2022 und 2023 erfolgen. Eines der nächsten Projekte wird die Biologie/Belüftung sein. Hierfür sind Planleistungen im Jahr 2022 veranschlagt. Der Finanzhaushalt ist aufgrund der Umlagenfinanzierung ebenfalls ausgeglichen.
Die Verbandsversammlung stimmte der Haushaltssatzung 2022 mit Haushaltsplan 2022 und der Finanzplanung bis 2025 zu.
Informationen zum Zustand der Regenüberlaufbecken
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Verbandsvorsitzender Welser, Herr Lajdych vom Zweckverband Gruppenklärwerk Wendlingen (GKW). Die beiden Gemeinden Bempflingen und Riederich unterhalten vier Regenüberlaufbecken. Das GKW hat eine Bestandsaufnahme aller vier Becken durchgeführt. Dabei wurden verschiedene Mängel im Bereich der Elektrotechnik und Sicherheitstechnik aufgezeigt. Der bauliche Zustand der Becken bedarf noch einer gesonderten Untersuchung. Insgesamt wurde deutlich, dass an drei von vier Becken Handlungsbedarf besteht. Je Becken muss mit zwischen 55.000 und 85.000 Euro aufgewandt werden. Die Verbandsmitglieder erkundigten sich nach Dringlichkeit und empfohlener Vorgehensweise. Die Sanierungsarbeiten sollen im Jahr 2023 in den jeweiligen Haushalten der Gemeinden berücksichtigt werden. Eine gemeinsame Umsetzung wurde von allen Seiten für sinnvoll erachtet.